1584.
Allgemeines Regierungs-Ausschreiben die genaue
Bewachung der inhaftirten Verbrecher betrefs fend. Hannover den xten Aug. 1791.
Wis mehrere Fälle zur Anzeige gekommen, wo die Pfört Her und Schliesser wider alle Ordnung die Gefangenwa; Hen selbst und gemeiniglich gegen eine von denjenigen Pets sonen, welche die Gefangentachen zu leisten hatten, des: Falls? erhaltene Vergütung übernommen und dadurch die Inquisiten Mittel gefunden haben aus dem Gefängnisse zu entfliehen. Nun aber äusserst daran gelegen ist, daß die in Haft und Criminal» Untersuchung gerathenen Vers brecher zu gebührender Strafe gebracht und das Publikum gegen sie in Sicherheit gesekßt, mithin auf die genaue Bes Wachung derselben die größte Sorgfalt gewendet werde; so Wird hiedurch den Pförtnern und Scliessern das Ueber; nehmen der Gefangenwachen bey scharfer Ahndung unters
saget und dieses Verbot in Zukunft einem jeden Pförtner
und Schliesser gleich bey seiner Verpflichtung und Diensts anseßung bekannt zu machen, auch darüber zu halten, daß dieser Verordnung gemäß gelehet werde, anbesohlen,
185. Gemeiner Bescheid Königl. Churfürstl. Justizs canzley zu Hannover vom 27fien August 1793.
Mittel desselben wird der gemeine Bescheid vom I3ten Nov. 1776. erneuert und verordnet, daß die bey Königl. Iustizcanzley zu übergehende Schriften nicht verschlossen, son;
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