Jahrgang 
3 (1792)
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Fondern in offener Form, von einem daselbst angesekten Procurator unterschrieben, übergeben werden sollen.

396.

Ausgschreiben Königl."und Churfürstl. Justizeanz- ley zu Zelle, vom 3 xlten August 1791.

Hiedurch werden alle Beamten im Fürstenthum Lünes Burg ernstlich erinnert, über die genaue Befolgung, derer, in ältern und neuern Zeiten wegen der Zigeuner, Bets teljuden, Scheerenschleifer, Kesselflicker, Rattenfänger und anderer Vagabonden und Landstreicher; ergangenen Verords nungen sorgfältig zu wachen, sonderlich, solchen gemäß, Hey den Zoll! und Paßschreibern, auch Fährleuten die nöthis gen Verfügungen zu treffen, und besonders die Amtsunters bediente anzuhalten, strenge darauf zu achten!, daß kein dazu nicht Berechtigter, fremde Personen beherberge«

187. Verordnung, einige, theils neue, theils erhöhete Steuern im Fürstenehum Grubenhagen bes- treffend. Hannover den 26lien Sept. 179x.

Nachdem auf gepflogene Communication mit der Lande schaft, Fürstenthums Grubenhagen, für rathsam angesehen worden, zu Verbesserung der Landschaftlihen Einnahme die. laut Verordnung vom Zuiten May d. I. im Fürstens thume Calenberg schon bestehenden theils neuen, theils erhöheten Steuern auch in diesem Fürstenthume einzufüho ren und nachfolgende Einrichtung zu treffen; so ist diesen gemäß hiemit verordnet: AE Dd 4 1)