Jahrgang 
3 (1794)
Seite
363
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welchem Ende jeder Gilde ein Exemplar davon zur Aufs

Hbhie bewahrung in der Lade zuzustellen ist, Ein nod

7. Lanover 4

Erneuertes Edict gegen die Einfuhr der ausser»

halb dem Churfürstenthum verfertigten Friese NEE in das Fürstenehum Lüneburg. Hannover den 10ten Junius 1793.

js vorden, Rndhölze H.edurch ist auf geschehenen Antrag der Stände, des am auf Fürstenthums Läneburg das unterm 23ten März 1787*) 2) man erlassene Verbot der Einfuhr der außerhalb den Churs Bit, ins landen verfertigten Friese in besagtes Fürstentham, ans Igehörig no< auf anderweite SeMs Jahre, mithin bis den 16:3 hie 23ten März 1799. verlängert worden, Few FIN 224 R zelt Landesherrliches Verbot der französischen Aßig- po som naten. Hannover den 12ten Jun. 1793« wir M iitrelst desselben werden, aus Fürsorge für die Sichers d zwar heit des eigenen Vermözens der Unterthanen in den kons Churlanden bewogen, der Curs der sogenannten französ ja) auf sisen Assignaten und aller Handel damit, in Betracht ihres in Frankreich selbst habenden unsichern, abwechs Jr diese selnden und momentaneen Werths, und da selbige noch Dot mur überdem häufig fälschlich nachbgemacht werden, bey Strafe ährlic der Consiscation und einer noch ausserdem zu erlegenden ert und Aaqaqg4 Geld» en, M") S. Annalen 2ten Jahrg. 18 StüE S. 25. Nro 37. wil!