Jahrgang 
3 (1794)
Seite
362
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362. Es

12.57

"Regierungs» Ausschreiben, daß die Grundhdlzer

bey Errichtung neuer Gebäude nicht in noch - auf die Erde gelegt werden sollen. Hannover

den 5ten Jun. 1793.

Obaleich in dem Audsschreihben vom x5ten September" 1770, ausdrüklich und wiederholend befohlen worden, daß'bey Errichtung neuer Gebäude die Grundhölzer

'nicht in noch auf die Erde, sondern zum wenigsten auf

zwey Fuß über der Erde scllta gelegt werden: und man

dennoch vernommen, daß diese Verordnung bis jekt, ins-

sonderheit auf dem platten Lande, nicht überall gehörig beobachtet worden; So wird sothane Verordnung hie! mit ausdrüklich erneuert und zwar unter der Verwar» nung, daß, wenn in Zukunft die neuen Grundhölzer der Gebäude nicht in der ordnunssmässigen Höhe gelegt werden, nicht nur der E!genthimer des Gebäudes sons dern auch der Zimmer und Mauermeister, welcher dars unter der Verordnung zuwider gehandelt hat, und zwar jeder in' eine Geldbuße von fünf Rehle. genommen, auch der begangene Fehler, in soweit es thunli<, auf ihre eigene Kosten abgeändert werden solle.

Und damit fich keiner mit der Unwissenheit dieser Verordnung entschuldigen möge, so soll selbige nicht nur

* auf gewöhnliche Art publiciret, sondern auch alljährlich

einmal in den Quartalversamlungen der Zimmer: und Mauer Gilden zur Erinnerung abgelesen werden, zu wels

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