BVA/KGS 187 [E2)(1 GE yn) zT nal Big Berordnung die Ausnahme der dienstbaren 16 sul Mannschaft betreffend. Hannover den 3 1ten Febr. 4794. Da die jekige Lage der öffentlichen Angelegenheiten noths Ä,, wendig zu der Entschließung veranlassen müssen, den 1S 16m
Trupypenetat ansehnlich) zu verstärken, und zu solchem V- Zwerk eine allgemeine Recrutenaushebung zu verordnen,
KEN von. der den Unterthanen zum voraus die Versicherung Wu ertheilet wird,'daß sie nicht anders, als in dem äußers daber sten Nothfalle, den die göttliche Vorsehung abwenden en wolle, wiederhohlt werden solle: so wird in Absicht dieser Res desen crutenausnahme nachfolgendes Landesherrlich bestimmet | und festgeseßet: 1.)- Alle und jede Unterthanen, welche auf Begehs 1 um ren und Anweisung der Obrigkeiten Kriegsdienste unter mächn den Truppen nehmen, sollen, sobald die gegenwärtigen 18700) Unruhen geendigt sind, ohnentgeldlich wieder entlassen 1x und unter keinem Vorwande y er sey welcher er wolle, | ssb im Dienst weiter beßzalten werden, zu welchem Ende ein LES genaues Verzeichniß der angenommenen Mannschaft bei apfel! den Aemtern und Gerichten versertiget und aufbewahret regal werden soll. vagen 11.) Auf diejenigen, die sich qutwillig annehmen lass „pq sen, soll, wenn sie von Meyerhöfen abstammen, künftig PENN bey deren Besezung eine vorzügliche Räcksicht genommen, auch nah Möglichkeit dafür gesorget werden, daß denen ausgenommenen Häuslingen, gelegentlich eröffnete Stellen angewiesen werdet. 124, 111.)


