T.
Innhalt der allgemeinen und Special- - Verordnungen, welche in den Monaten- Januar, Februar und März 1792. in den Braunschweig- Lüneburgischen Churlanden publicirt sind.
I9I,
Verordnung Königlicher Regierung zu Stade, die Begräbnisse in den Kirchen auf dem Lande, in den Herzogthümern Bremen und Berden betr. Stade den 3ten Febr. 1792.
E* besagt diese Verordnung;. So sehr es zu wünschen wäre, daß in Zukunft alle Beerdigungen in den Kirchen ganz abgeschaffet und insonderheit die Zuwer« fung aller Begräbnißkeller mit'Erde allgemein verordnet werden könnte,'weil hierdurch allein die Besorgnisse für die Gesundheit und das Leben vieler Menschen ganz
gehoben werden könnten; so ergeben olei<wohl die von bre den


