1. „Innhalt der allgemeinen- und Special- Verordnungen, wel<e vom September bis zum Schlusse des Jahrs 1739. in den Braunschweig- Lüneburgischen Chur- Landen publicirt sind.
3 I16. Erneuerung der gegen die Hazard-Spiele in den Herzogthümern Bremen und Verden
ergangenen Verordnungen. Stade den 21sien Septbr. 1789.
Ys selbige wird nicht nur die allgemeine Landesherrs liche Verordnung vom 21Ken Septbr. 1770. Wies der in Erinnerung gebracht, sondern auch das Pag. 312 des fernerweiten Anhanges der Bremischen Polizey/Ords nung befindliche Verbot des Spiels: 3 Karten 3 Sechslinge und Häufchen, vom z1sten März 1738., nebst der unterm z3ten März 1750. ergangenen Declaration dieser Verords nung in Absicht der Bestrafung der Haus; und anderer Leute von geringerem Stande. Ddd 23 LI.


