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Ausschreiben des Königl. Churf. Commerzeollegi, die Beförderung des einheimischen Tobacks- baues betreffend, Hannover den 5ten May 1789.
Der glückliche Fortgang des Tobacksbaues in verschiedes nen Gegenden hiesiger Lande, hat erwähntes Collegium veranlasset, darauf-Bedacht zu nehmen, wie selbiger annoc<h mehr verbreitet werden könne.
Es ist daher die Verfügung getroffen worden, daß unter der Aufsicht des Ziegeleyverwalters Wundram zu Herrenhausen, aus ächtem virginischen Saamen, Pflanzen angezogen und so weit zur Vollkommenheit gebracht werden, daß sie zur Verpflanzung tauglich' sind, worauf unter die dazu sich angebende Landeseinwohner, die von ihnen verlangte Anzahl derselben unentgeldlich vertheilet werden soll. Zugleich aber ist der durch das Hannoversche Uagazin*) bekannt gemachte Unters richt zum Toba>sbau entworfen worden, um der Lehrs begierde der mit. der Cultur dieser Pflanze noch nicht bekannten Einwohner, damit zu siatten zu kommen,
Weil nun gewünschet wird, daß dieser'neye Nahe rüngszweig den Unterthanen allen nur möglichen Nuten gewähre, den sie sich von dem Anbau des Gewächses versprechen können 3 so sind die Obrigkeiten und Beamte angewiesen, dazu die Hand zu /bieten, und denen in
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*)'Itm 20, 21, 22 und 23sten Stücke von 1789.
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