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der Folge, falls es die Nothwendigkeit erforderte, in mehreren Städten hiesiger Lande dergleichen Znstitute unter obrigkeitlicher Autorität errichtet werden.
104.
Publication der Königl. Churfürstl. Regierung zu Stade, der unterm 8. Octob., 1777. ergan- genen Extension. und Declaration der Verord- nung, wegen der Abzugsfreyheit für die Pre- diger.. Stade den 14. April 1789.
Da vorgekommen, daß erwähnte Extension und Des claration*) in den Herzogthümern Bremen und Vers den bislang nicht publicirt gewesen, so ist solche Publi- cation in dey Absicht nachgeholt, damit dem darin vors geschriebenen, in vorkommenden Fällen pünctlich nachges gangen weide.
105. Erneuertes Feuerreglement für die Stadt Han- nover, vom 23. April 1789.
Nachdem diese Verordnung bereits in den Hannövers schen Anzeigen von 1788. Nro. 43. 44- 45 und 46. auss führlich abgedruckt worden, und solche nicht zu einem verkürzten Auszuge passet 3 so wird es hinreichend seyn, daß hier der Ort angewiesen werde, wo dieselbe anzus tressen ist.
106.
*)-S. Willis Auszug 1x B, S, x6,


