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Die Aufsicht über die Plantage war anfangs einem Lenachbarten Königl. Gärtner anvertrauet, unter dessen Direction ein Geselle die nöthige Arbeit besorgte. Je weitläuftiger das Geschäfte wurde, je weniger war diese Aufsicht hinreichend- Auf den Vorschlag der Königl. Cammer und Sr. Königl. Majest. Genehmigung wurde ein besonderer Plantagemeister angenommen, der zwey Plantagegärtner zu Hülfe hatte. Der erste von diesen Plantagegärtnern erhielt zugleich die besondere Aufsicht auf die Gewächs! und Treibhauspflanzen, und die Bes sorgung von deren Ans und Verkauf.
Es ist natürlich, daß die Erhaltung einer so großen Plantage mit vielen Kosten verbunden ist. Dieses hat daher seit dem Jahre 1780. folgende Einrichtung verans lasset.
Der gemeine Mann, er sey Bauer oder geringer Dürs ger, erhält vor wie nach die Obsibäume unentgeltlich, allein wer sonst welche erhalten will, muß diese sowohl als die ausländischen Bäume bezahlen. Es wird alle Jahr von dem Plantagemeister ein Verzeichniß gemacht, wie viel Obstbäume für das Jahr erfolgen können, alsdann wird bestimmet, wie viel die Unterthanen umsonst erhalten sols len, und wie viel zum Verkauf bleiben. Den Unter! thanen werden aber die Obstbäume nicht einzeln, so wie sie sie fordern, überlassen, sondern man assignirt sie bey Quantitäten von 500 oder 1000 StüE an einzelne Aems ter, welche die Repartition in ihrem Districte machen, und wenn diese geneßmiget ist, alsdann werden die Bäus me von den Unterthanen abgehohlet, aber von einem
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