Jahrgang 
1 (1790)
Seite
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ein Landstand gewesen ist: Wie er denn auch nebst Philipp von Bordfeld auf dem Landtage zu Pattensen 1551. zum Deputirten erwählet ward, die gemeinen Landrechnuns gen wegen der Türkenstever zu reguliren,

Von 1556 bis 1584. war Andreas Crause Hofrichs ter zu Pattensen, der wegen seines allda belegenen Land tagesfähigen Guts, zur hiesigen Ritterschaft gehörte» Ex war der Stammvater der jüngst erloschenen freyherrl, Fa- milie von Crause in Schlesien. Und ob zwar im Jahr 1566. Johann Giesewaid das Präsidium führte; so ist doch von Herrn Grupen, aus Hofgerichts: Znhib:101 rialen beregten Jahrs bewiesen worden, daß er dieses, Amt nur ex delegatione vertreten habe.

Zu Pattensen verblieb das Hofgerichte, bis mit Herzog Erich dem Jüngern 1585- die mittlere Calenber: gische Linie erlosch, worauf dasselbe gleich dem Mündischen Hofgerichte, mit dem Braunschw. Wolfenbüttelschen veret: niget, erst nach Gandersheim, und, von da nach Wol: fenbüttel verrücket ward. Und ob zwar die Calenbergis schen Landstände zu mehrern mahlen um ein besonderes Hofgericht ersuchten, so währte jedoch diese Vereinigung, bis diemittlere Braunschweigische Linie mit Herzog Sries drich Ulrich erlosch, da dasselbe von Herzog Georgs 1636. nach Hannover, im Jahr 1637. aber nach Hils desheim verleget ward- Derselbe ertheilte' nun zwar mittelst der erneuerten Hofgerichtsordnung vom Jahre 1539« die Zusage, daß das Hofgericht fortan zu Hannover ab: gehalten werden sollte, dennoch aber ist solches erst 1643- dahin verlegt worden.

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