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2) Die Superintendenten sollen- den Predigern ins
besondere empfehlen, die monathlichen Schul: Confes renzen zu Anweisungen über den Gebrauch des neuen Catechismus sorgfältig zu benußen und vermittelst derselben den Schulhaltern die Beachtung und An! wendung der Instruction möglichst zu erleichtern.
3) Bey der Unterweisung der auf Ostern künftigen Jah!
res zu confirmirenden Kinder, kann zwar der bisShes rige Catechismus beybehalten werden- jedoch so, daß auch der neue dabey zwecmäßig benußt und die Con firmanden angeleitet werden, sich desselben als Leses
buchs zu bedienen.
4) In den Schulen ist der neue Catechiomus baldmögs
lichst, so wie es jeden Orts Umstände, verstatten, als eigentliches Lehrbuch zu gebrauchen. Sollten indessen, die alten Catechismen vorerst, jedoch späte? stens bis zum neuen Anfange der Winterschule auf Michael känftigen Jahrs als Lehrbuch no< beybe halten werden; so ist dennoc< der neue Catechismus als Lesebuch sofort mit zu gebrauchen.
5) Auf gleiche Weise ist in den össentlichen Catechigmuss lehren, denen auch Erwachsene beywohnen, gleichfalls der neue Catechisvmus baldmöglichst zu brauchen. Wie übrigens auch dieser neue Catechismus füglich in 15 ahren in den öffentlichen Sonntags-Catechismutleh' xen zu endigen stehe, soll aus einem demnächstigen Entwurfe einer zweEmäßigen Eintheilung der cateches tischen Pensorum, zu ersehen seyn; Die
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