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><? Gänge: oder Bindezahl- enthalte, mithin nicht zu lose und zu dünne stehe.
8) Die halbflächsenen 12 und 14 Bindschen oder 18 und 24. Gänger Linnen, wo der Aufzug aus flächser nen, der Einschlag. aber aus hedenem Garn besteht, sollen, gebleicht nicht unter 1x Ellen, und. ungebleicht Loder vom Stuhl nicht unter 172 Ellen in der Breite enthalten und nicht unter xs Gang oder 12 Bind ges scheeret oder zu Kamm gebracht werden.
9) Die hedenen 10 und 8 Bindschen oder 15 und 12 Gänger Linnen, sollen mit vorhergehenden eine glei: <e Breite haben, und nicht. unter 12 Gang oder 8 Bind im Aufzug enthalten oder verkammt werden.
x0) Pechlinnen oder Packlinnen soll mit. gehöriger und erforberlicher Dichtigkeit verfertiget werden.
11) Unterthanen,- welche fich mit der Kauflinnenwebes rey“ beschäftigen, haben jederzeit eine sorgfältige Sor» tirung ihres zu verwebenden Garns zu beobachten, damit gutes und-egales Linnen verfertiget werden könne.: j
32) Auch sollen sie ihr zu verwebendes Garn gehörig kochen, auch nach dem Kochen besonders dem grös bern flächsernen, so wie dem hedenen Garne durch fleißiges Schlagen mit dem Klopfholze die nöthige Geschmeidigkeit zu geben suchen.
13) Um die oft sehr unvollkommene Weiße der gebleichs ten Linnen zu vermeiden, haben die Landleute ihre zu bleichendea Linnen gehörig zu böken, und sie nicht vor ihrer völligen Weiße von der Bleiche aufzunehs
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==omwieviennu F
== 20070 0205:


