Jahrgang 
1 (1791)
Seite
43
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- PRE 43 bige mit.der Stadt g2vollinächtigten in Rem Präefentem gehen, Und. nach den Vertrage das Compas einrichten, Und zufolge dem, nach solcher Norme, billig Und recht befundenen Striche, der Streitige Anwachß getheilet, Und durch einen Graben Steine, oder Pähle die limites gesetet werden, damit in Strandung Und Entrichtung des Berge Geldes, Ein Jedes theil sich wiße darnach zu richten, Und zu Ewigen tagen. die Scheide Und-Grenke zu waßer Und lande seyn, Und unvermer>t bleyben möge: Beregte Königl. Resolution aber, wegen balde dars auferfo!gten Kriegesunruhe, auch-(obzleich nach Cessirung derselben, Und bey wieder erhaltenen Frieden, höchst Ers melte Ihro Königl. Majestät der Königl. Regierung in der, extraordinaire derselben Ertheilten Instruction vom 1oten. Septembr. Anno 1683, wegen solcher Jrrung auff Einige Expedientien, unter anderen mit Bedächt zu seyn gnädigst committiret) wegen anderer vielfältigen Verkinderung Und Incidentiren dennoch biß jeko zu Zh- ren Lflect nicht gelanget: S0 hat die Jetzige anher Deputirte Königl. Commilslion, auff erhaltenen gnädig: sten Befehl die, in bemelterx Instruction. enthaltenen Puncten, so weit solche noch nicht abgethan, aller mög/ lichkeit nach zugleich mit abzurichten, sich deßfalls mit deyen unter anderen auch/zu solcher angelegenheit anhero abgefertigten Und bevolmächtigten Herren Abgesandten 4vollgemelter Stadt, zufammen gethan, Und die ansialt verfüget, daß durch Einige sows1! Ihres Mittels, als auß der Königlichen-Regierung dazu verordnete Deputitte,

Und.-wolgentelte Herren. Abgesante, nach anleitung obbe-

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