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Carl der Eilfte der großen Commission zur Wiederher- beyschaffung der Krongüter den Auftrag gab, auch die Sände und Inseln der Elbe und Weser zu vindiciren, und diese Commission solches in Ansehung der. mehresten für unausführbar hielt, wurde dieser Neufelder Aussen- N deich davon ausdrüElich ausgenommen, weil der erste Anwachs laut des 1618. geschlossenen Vergleiches vor der Eindeichung dem Landesherrn eine Recognition bezahlet habe, und dieser jezige Anwachs, als mit solchem zus sammenhängend angesehen werden, und daher dem Fisco zugeeignet werden müsse, wie solches aus dem derzeitigen Commissionsreceß, no< mehr aber aus dem von mir hiebey gelegten Extracte eines commissarischen Berichts weyland Hrn. Regietungsraths von der Rubla(vide Beylage C.) mit mehrerem herfürgehet. Nach dem Vergleichsreceß vom 14ten Novemb. 1704. ist darauf zwischen der königl. schwedischen Regierung und den Ins teressenten des Neuenfeldes ein Vergleich auf 20 Jahre geschlossen, und darin eine jährliche Recognition von 100 Rthlr. welche leztere der erstern jährlich zahlen müss sen, stipulirt worden. Ob dieser Anno 1724. erloschene Contract aber, nachgehends tacite oder als Zeitpacht cons tinuirt sey, ist mir unbekannt; so viel ist gewiß, daß jene 100 Rthlr. noch bis diese Stunde jährlich in die Nord» holzer Amtsregister bezahlt, und von den Interessenten na< Verhältniß ihrer Ländereyen aufgebracht werden. Diese 100 Rthlr. geniesset aber königl. Cammer ganz allein, und haben die Stände des Herzogthums Bre- men allen Ansprüchen] darauf entfaget,(vide die Beys lage D.) inzwischen hat diese sehr geringfügige Ein- ' nahme


