Jahrgang 
1 (1791)
Seite
13
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DIE x3 allerdings gegründet sind 3 so haben, Wir euch solches hiemit nicht verhalten mögen, und werdet ihr in künftigen Fällen durch genauere Befolgung eurer Instructionen dergleihen Vorwürfe und Bes schwerden zu vermeiden-wissen-

Weil anfänglich die Ritterschaft dem engern Auss schuß die Befugniß in eiligen Fällen zu beschließen, gänzs lich absprach 3 so äusserte die Regierung im angeführs ten Rescripte vom 28sten Januar 1775. gegen die Bes ' vollmächtigte der Ritterschaft sich hierüber, wie folget: Also sehen Wir billig blos auf das, was die Vers fassung und das Herkommen bey eiligen Fällen ers fordert. Dieses zeiget nicht nur, wie bey Eile ers fordernden Borkommenheiten mit dem großen, und

wenn solcher nicht versammlet gewesen,-mit dem engern Ausschuß gehandelt sey, wie ihr solches selbst in eurer Vorstellung nicht ableuygnen möget, und der von euch angezogene Fall von 1700. es ergiebet 3 sondern dieser engere Ausschuß ist an und vor sich, ' ein redender Beweis von der Richtigkeit jenes Saßes. 4 Denn eben deswegen, weil die großen Städte im Schaßcollegio Silß und Stimme nicht haben, folg» lic niemand. vorhanden seyn würde, der sie bey; eilfertigen Fällen verträte, ertheilen selbige einem Deputirten zum engern. Ausschuß eine besondere Vollmacht, welche zu gewissen Zeiten erneuert wicd«

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