Jahrgang 
1 (1788)
Seite
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RE ZI 7

zur Einnahme theils zur Ausgabe gebracht, mit Benens nung der Münzsorte der aufgenommenen und ausgeliehe: nen Gelder und des Datums der Obligation. Das Re sianten-Verzeichniß hinter demselben enthält die Capita lien und nachstehenden Zinsen, der verstandenen Pfänder.

In dem beyzulegenden Auctions/Protocolle wird be rechnet, wie hoch das Pfand verkauft, was an Capital, Interessen und Kosten gekürzt und an Ueberschuß oder Verlust'geblieben. Der bezahlte Ueberschuß muß mit: telst der dagegen von dem Verseßer zurückzugebenden und auf die wieder erhaltene Summe quitirten Versakscheine belegt werden. Der nicht abgeforderte Ueberschuß kömmt dem'Leihhause zu gute, und wird im Haupt-Pfand:Regi- ster berechnet.

3) Die Leihhaus:Casse wird an einem bestimmten, Orte verwahrt. Der Caßirer und Registrator haben jet der besonders dazu zwey verschiedene Sclüssel. Keinem ist erlaubt von dem vorräthigen Gelde im Hause zu ha- ben und für den Anleiher bereit zu halten, oder von ih rem eigenen Gelde etwas auf Pfänder auszuleihen.

4) Zu den Zimmern des Lombards und den darin hefindlichen Schränken hat der Caßirer und Schreiber ei: nen besonderen voneinander unterschiedenen Schlüssel. Die versezten Sachen weiden nach Nummern rangirt, die Prätiosa in verschlossenen Schränken wohl aufbewahrt, und gegen Feuersgefahr sollen dienliche Vorsichtömittel an? gewendet werden.

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