6"Zee
an domselben Tage einzuhändigen, und keinem dritten. das aoringsie davon zu offenbaren. Für diese seine Bo- mühung darf solcher von jedem Anleihe sowol beym Ver? saß? als bey der Einlösung nicht mehr nehmen, als
von rx bis 5 Rthlr.-------- 3 mgr. 2 IEE I)== GERNE 1 Me EEE CINE 14 CVDEEN ='50=7 100=<==== EEE == 7300, und darübet=<<< 1 2=
2) Folgende Bücher und Rechnungen werden beym Leihhause geführt: a) ein Manual, welches zugleich als Journal dient, worin einer der Administratoren alles no? tirt, was täglich bey dem Leihhause vorkömmt. b) Ein Cassabuch, worin der Caßirer die tägliche Einnahme und Auggabe dergestalt aufführen muß, daß es sich in den beyden ersten Linien auf die Seite und Nummer des Hauptpfand-Registers bezieht. Die Seiten werden täg! lich summirt und saldirt, von beyden Leihhaus-Admini- stratoren unterschrieben, und muß am ersten Montage eines jeden Monaths daraus ein Extract mit beyder Un- terschrift der Direction, von dieser aber im Senate über! geben werden. c) Ein Haupt- Leih! und Pfand-Register. Hierin werden von dem Leihhaus! Registrator die zur Leihhaus-Casse unter besonderer Genehmigung des Ma- gistrats aus der Cämmerey erhaltene und wieder abgelegte Capitalien, imgleichen was von eingelöseten oder verkauf; ten Pfändern an Capital und Zinsen eingenommen, und an Capitalien wieder ausgeliehen, jedes unter seiner g0/ hörigen Rubrik nach seiner Nummer Stückweise theits
zur


