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vos anderen Wissen und Willen nichts für sich einseitig vornehmen darf.
In wichtigen und bedenklichen Fällen haben aber beyde mit der Direction Rücksprache zu halten, und nach deren Ermäßigung das Erforderliche zu besorgen, allen? falls auch darüber in pleno Sevatu anzufragen. und von diesem weitere Verhaltung zu gewärtigen.
Diesen Administratoren wird ein hinlänglich sicherer Leihhausdiener zugegeben, welcher außer der Besorgung der gewöhnlichen Aufwartung zum Versas der Pfänder besonders beeidiget werden soll.
Einem jedem steht frey, die zu verseenden Pfänder mit Anzeige oder Verschweigung seines Namens einzu? liefern, jedoch soll im ersteren Falle sowol der Name, als was sonst beym Leihhause von der Verpfänder Credit: wesen vorkömmt, äußerst verschwiegen gehalten, und nie? mand der nicht besonders dazu ernannt ist, die Einsicht der Bücher und Rechnungen verstattet, oder einige Nach? richt daraus ertheilt werden. Darneben bleibt es auch vergönnt, sich entweder durch den hierauf beeidigten Leih- hausdiener, oder eine andere Person an das Leihhaus zu wonden, jedoch geschieht solches jedesmal auf eigene Ge? fahr, und ohne daß die Leihhaus/Administratoren sich um die Legitimation oder Vollmacht derselben bekümmern. In Ansehung dessen ist der Leihhausdiener verpflichtet, die ihm zum Versatz gegebenen Pfänder in der empfangenen Maaße, am nächsten Tage zum Leihhause zu bringen, und das darauf angeliehene Geld deren Eigenthümern noc<
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