Jahrgang 
3 (1787)
Seite
16
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28.

Ausschreiben vom 17ten Octbr. 1786, den Gebrauch der grünen Seife beiresfend, welche die Kaufe? leute im Färstenthunie Lüneburg, nach publi- cirten Verbote kommen lassen.

Ihnnhalts dieses Ausschreibens haben verschiedene mit grür ner Seife handelnde Kaufleute das unterm aten Jul. 1786. erlassene Verbot der auswärtigen grünen Seife x) dadurch zu eludiren gesucht, daß sie anno<h nah der Pu- hblication des Edicts bis zum usten Sept,(seit welcher Zeit jene Waare gar nicht mehr hereingebracht werden durfte) beträchtliche Quantitäten davon kommen lassen, um solche annoch im Lande nach und nach abzuseßen.

Weil nun aber nach dem Sinn der angeführten Verordnung vom gedachten. xsten Sept. an, aller Handel mit fremder grüner Seife in dem Fürstenthum Lüneburg gänzlich cessiren sollte, so ward mittelst obigen Ausschreis bens den Accise! und Impost! Commissarien der Auftrag ertheilt, von allen mit grüner Seife handelnden Kaufs leuten ihres Commissariat- Districts ein Verzeichniß ihs res Vorraths zu erfordern, und ihnen dabey anzubes fehlen, diejenige grüne Seife wovon sie nicht beschei: nigen könnten, daß sie solche noch vor der Publication der Verordnung erhalten, sofort bey Strafe der Con? fiscation wieder außer Landes zu schaffen, das übrige

dies

F*) Annalen 28 St, pag. 8.