2. Die Ausübung der Betriebsleitung. 157
Wirtſchaftsjahres vorgenommenen und zwar jedes Jahr an dem gleichen Termin.
Endlich iſt noch eine regelmäßige, am Ende des Wirtſchafts⸗ jahres vorzunehmende Reviſion der Vorräte an Getreide, Futter⸗ mitteln, Nutz⸗ und Brennholz und ſonſtigen, zu den umlaufenden Betriebsmitteln gehörenden Gegenſtänden notwendig. Auch hier⸗ bei muß gleichzeitig eine Feſtſtellung von deren Geldwert vorge⸗ nommen werden.
Die Wirtſchaftskaſſe iſt ſelbſtverſtändlich im Laufe des Jahres wiederholt zu revidieren und zwar jedes Mal unter Vergleich mit dem geführten Kaſſabuch.
Schon aus dem Obigen geht hervor, daß eine genügende Auf⸗ ſicht über den geregelten Gang des Betriebes nur mit Hilfe einer ausreichenden Buchführung geübt werden kann. Je ausgedehnter und je mannigfaltiger organiſiert eine Wirtſchaft iſt, deſto nötiger erweiſt ſich die Buchführung und deſto eingehender muß ſie ſein. Ganz fehlen darf ſie aber in keiner geordneten Wirtſchaft. Sie hat eine dreifache Aufgabe; ſie ſoll nämlich: 1. Aufſchluß gewähren über alle in der Wirtſchaft vorgekommenen wichtigen Ereigniſſe; 2. die Möglichkeit darbieten, daß der Betriebsleiter aus ihr zu jeder Zeit ohne große Mühe einen klaren Überblick über den augen⸗ blicklichen Stand der Wirtſchaft gewinnen kann; 3. die Unterlagen verſchaffen, um nach Schluß jedes Wirtſchaftsjahres die Rentabilität des Betriebs mit Sicherheit feſtſtellen zu können. Zur Erreichung dieſer Zwecke ſind folgende Bücher oder Regiſter unbedingt erforder⸗ lich: 1. ein Kaſſabuch; 2. ein Naturalienbuch(Speicher⸗Regiſter, Scheunen⸗ und Boden⸗Regiſter); 3. ein Viehſtandsregiſter; 4. ein Verzeichnis über das tote und über das lebende Inventar. In dem Kaſſabuch werden die baren Einnahmen und Ausgaben aufgeſchrieben. Das Naturalienbuch dient dazu, um den Nachweis über die ſtattgehabten Einnahmen und Ausgaben an den verſchiedenen in der Wirtſchaft befindlichen Vorräten wie Getreide, Sämereien, Futtermittel, Dungmittel, Nutz⸗ und Brennholz u. ſ. w. zu führen. In dem Viehſtandsregiſter werden die Zu⸗ und Abgänge der einzelnen Zweige der Nutz⸗ und Zugviehhaltung notiert. Das Ver⸗ zeichnis des toten Inventars weiſt den Beſtand an Geräten und Maſchinen ſowie deren Geldwert nach. Größere oder nur in einem Exemplar vorhandene Gegenſtände ſind dabei einzeln auf⸗ zuführen; ſolche die in mehreren und annähernd gleichwertigen Exem⸗ plaren ſich vertreten finden, können ſummariſch notiert werden; alſo


