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Leitfaden der landwirtschaftlichen Betriebslehre / von Theodor Freiherr von der Goltz
Entstehung
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158 III. Die Betriebsleitung oder die Wirtſchaftsführung.

z. B. 10 Spaten zu 1,50 Mark pro Stück= 15 Mark. In dem Verzeichnis des lebenden Inventars müſſen alle zum Groß⸗ vieh, alſo zu den Pferden oder zu dem Rindvieh, gehörenden Tiere einzeln aufgeführt werden und zwar mit ihren charakteriſtiſchen körper⸗ lichen Merkmalen oder Abzeichen, ſo daß ſie von anderen Tieren zu unterſcheiden ſind. Für jedes Stück iſt der Wert anzugeben. Das Kleinvieh kann man gruppenweiſe notieren und für die Tiere derſelben Gruppe einen einheitlichen Wert in Anſatz bringen. Bei den Schweinen kann es z. B. heißen 1 Eber... Mark; 10 Mutter⸗ oder Maſtſchweine zu... Mark pro Stück=... Mark; 20 Läufer⸗ ſchweine zu... Mark pro Stück=... Mark; 30 Ferkel zu ... Mark=.. Marl.

Bei dem Verzeichnis ſowohl des toten wie des lebenden In⸗ ventars iſt durch Summierung der einzelnen Poſten der geſamte darin befindliche Geldwert feſtzuſtellen. Dahinter werden dann die im Laufe des Jahres hinzugekommenen Stücke notiert; die in Abzug gelangten werden in dem Verzeichnis geſtrichen. Zu Beginn des folgenden Jahres ſind dann beide Verzeichniſſe von neuem aufzu⸗ ſtellen und iſt hierbei gleichzeitig eine neue Abſchätzung der einzelnen Gegenſtände vorzunehmen, wie dies bereits an einer früheren Stelle erwähnt wurde.

Wünſchenswert iſt auch, daß in jeder Wirtſchaft ein Tagebuch geführt wird. In ihm ſind jeden Abend die in der Wirtſchaft während des Tages vorgekommenen wichtigen Ereigniſſe zu notieren. Das Tagebuch dient gewiſſermaßen als Sammelbuch, aus dem dann jede Woche oder in kleineren Wirtſchaften jeden Monat die für die übrigen Wirtſchaftsbücher beſtimmten Aufzeichnungen in dieſe über⸗ tragen werden.

In kleinen und mittelgroßen Wirtſchaften kommt man mit den genannten Büchern vollſtändig aus. Für größere Wirtſchaften em⸗ pfiehlt es ſich aber, auch noch folgende Bücher anzulegen und zu führen: 1. ein Tagelohnregiſter; 2. ein Beſtellungs⸗ und Ernteregiſter; 3. ein Dünger⸗Ausfuhr⸗Regiſter; 4. ein Molkerei⸗Regiſter, falls ein größerer Milchviehbeſtand vorhanden iſt; 5. Bücher für die etwa betriebenen techniſchen Nebengewerbe, wie Ziegel⸗ oder Torffabrikation, Spiritusbrennerei u. ſ. w.*).

*) In bezug auf die Einzelheiten der Buchführung verweiſe ich auf meine landwirtſchaftliche Buchführung(7. Aufl. 1892), worin auch Tabellen und Beiſpiele für die verſchiedenen oben genannten Bücher und Regiſter enthalten ſind.