2. Die Ausübung der Betriebsleitung. 159
Bei der Buchführung unterſcheidet man zwiſchen einer einfachen und einer doppelten. Zu jener gehören alle im Vorſtehenden ge⸗ nannten Bücher. Sie iſt vollſtändig ausreichend, um dem Land⸗ wirt Aufſchluß über alle in dem Betrieb vorgekommenen wichtigen Ereigniſſe zu gewähren, um ihm ferner jederzeit einen überblick über den gegenwärtigen Stand der Wirtſchaft zu ermöglichen, endlich auch um die Rentabilität des Betriebes im Ganzen feſtzuſtellen. Will er außerdem auch noch eine genaue Kenntnis über die Renta⸗ bilität der einzelnen Betriebszweige ſich verſchaffen, ſo muß er die doppelte Buchhaltung anwenden. Für dieſe ſind ſämtliche bei der einfachen Buchführung nötigen Bücher erforderlich. Außerdem muß man aber ein ſogenanntes Hauptbuch anlegen, in welchem über jeden Betriebszweig beſondere Rechnung geführt wird und zwar ſowohl bezüglich der dafür gemachten Aufwendungen wie bezüglich der daraus erzielten Erträge oder baren Einnahmen. Da jeder aus einem Zweige oder Teile der Wirtſchaft erzielte Ertrag in einem anderen Zweige oder Teile Verwendung findet, alſo für dieſen eine Ausgabe bedeutet und ebenſo umgekehrt, ſo muß jeder Poſten in dem Haupt⸗ buch zweimal, alſo doppelt, vorkommen. Demgemäß hat jede Einzel⸗ Rechnung oder, wie man auch ſagt, jedes Konto, zwei Seiten in dem Hauptbuch. Auf der einen, der Debetſeite, wird ein⸗ getragen, was das Konto erhalten hat, auf der anderen, der Kreditſeite, was es geliefert hat. Da jeder Poſten, der von einem anderen Konto empfangen worden iſt, von einem anderen geliefert ſein muß und umgekehrt, ſo muß auch jeder Poſten doppelt in dem Hauptbuch vorkommen und zwar einmal auf der Debetſeite eines Konto und das andere mal auf der Kreditſeite eines anderen Konto. Deshalb wird dieſe Art der Buchführung als doppelte be⸗ zeichnet. Mit ihrer Hilfe iſt es möglich, die Koſten und die Erträge oder Leiſtungen für die einzelnen Betriebsmittel ſowohl wie für die einzelnen Betriebszweige genau feſtzuſtellen“*). Durch die doppelte Buchführung wird demnach der unter 3 genannte Zweck der Buch⸗ haltung, nämlich die Gewinnung feſter Unterlagen für die Er⸗ mittelung der Rentabilität des Betriebs und ſeiner einzelnen Zweige, vollkommener erreicht, als durch die einfache; freilich fordert jene auch mehr Arbeit, die ſich aber reichlich belohnt.
*) In meiner landwirtſchaftlichen Buchführung iſt die Einrichtung der doppelten Buchführung ausführlich dargelegt, zur Erläuterung auch ein Beiſpiel für das Hauptbuch gegeben. Siehe a. a. O. 7. Aufl., S. 23— 92 und S. 145— 189.


