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§. 882.
Außer dieſem allgemeinen Einfluß kann unſere Lehre beiſpiels⸗ weiſe folgende ſpeciellere Anwendungen finden:
1) Es iſt nicht unwichtig, bei politiſchen Abgrenzungen und Eintheilungen der Länder auf die natürlichen Gebiete Rückſicht zu nehmen, der Bau einiger macht ſie von einander unabhängig, während andere ſich gegenſeitig ergänzen, wie z. B. Kohlen— und Erzgebiete. Dabei iſt aber auf die Nachhaltigkeit dieſer Bedin⸗ gungen weſentlich Rückſicht zu nehmen, da irgend ein erblühender Induſtriezweig, wenn er auf nicht nachhaltige natürliche Hülfs⸗ quellen baſirt iſt, nach deren Erſchöpfung um ſo größere Uebel⸗ ſtände herbeiführt. So ſollte
2) ſtets eine Begünſtigung der localen Bevölkerungsſteige⸗ rung durch Induſtrie oder andere Mittel von der Natur und Nachhaltigkeit der natürlichen Hülfsquellen abhängig gemacht
worden, die dabei irgendwie von Einfluß ſein können. Nament⸗
lich muß man es als unzweckmäßig erkennen, in irgend einer Ge⸗ gend beſtimmte Induſtriezweige zu begünſtigen, die in einer be⸗ nachbarten Gegend ihrem Bodenbau noch günſtiger ſituirt wären, von welcher ſich demnach für die Zukunft eine gefährliche Con⸗ currenz erwarten läßt.
3) Dagegen wird man dem Bodenbau entſprechende„bo⸗ denſtändige“ Induſtriezweige zu wecken oder zu fördern beſtrebt ſein, auch da, wo ſie nicht aus freiem Antriebe ſich ent⸗ wickelten.
4) Die zweckmäßigſte Größe der Landgüter iſt ſeit lange ein Problem der Nationalökonomie. Unſtreitig iſt ſie in gewiſſem Grade abhängig von der Natur des Bodenbaues. In flachen Gegenden, wo der Boden nichts bietet, als was auf ihm wächſt, iſt ein grö⸗
ßerer Flächenraum für die einzelnen Beſitzer wünſchenswerther als in
ſolchen, wo der Boden zugleich auf andere Weiſe ernährt, ſei es durch Bergbau, Waſſerkraft oder irgend andere Zuſtände, da hier die Bearbeitung kleiner Grundſtücke eine paſſende Nebenbeſchäf⸗ tigung für Induſtriearbeiter bilden kann, oder umgekehrt die Land⸗


