Sonſtige Beſtimmungen. 175
für 1 kg in einer als„ſeidefrei“ verkauften Ware einen Abzug von 5% des Kaufpreiſes bedingen, ein Gehalt von 11—30 Körnern einen Abzug von 10%. Wenn aber der Gehalt an Cuscuta die Ziffer von 30 Körnern pro 1 kg überſchreitet, ſoll der Käufer berechtigt ſein, die Ware zur Dispoſition zu ſtellen.
Als„Gebrauchswert“ einer Samenart gilt die aus Rein⸗ heit und Keimkraft berechnete Prozentzahl. Der Rechnungsanſatz wird auf das nach dem Ausleſen verbliebene Gewicht der Probe baſiert, indem angenommen wird, daß die durch letztere bedingten Verluſte (Verſtäuben, Waſſerverdunſtung, zufällige Verluſte) dem Durchſchnitts⸗ charakter der Probe entſprechen. Nimmt man an, man hat 25 g Rotklee abgewogen und darin 24,565 g reinen Samen und 0,411 g
Verunreinigung gefunden, ſo beträgt die Summe der zurückgewogenen
Samenbeſtandteile 24,565+ 0,411= 24,976, alſo die Verunreinigung(X) in Prozenten: 24,976: 0,411= 100: Xx(= 1,64%).
Alſo Verunreinigung= 1,64%, reiner Samen= 98,36%.
Hat der reine ausgeleſene Samen eine Keimfähigkeit von 88,55%
ergeben, ſo iſt der Gebrauchswert 98,36* 88,55= 87,10%.
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