174 Sämereien.
aber nicht bis auf den Boden reicht, in 2 Abteilungen geteilt iſt. In jede Abteilung ſind 2 Glasſcheiben g von ca. 4 cm Breite eingepaßt und wird der Apparat wie folgt gehandhabt:
Man ſchneidet aus einer Zfachen Lage gewöhnlichen Filtrier⸗ papiers Streifen von 9 ½ cm Breite und 17 cm Länge, legt dieſelben der Länge nach ſo auf die Glasſcheiben g, daß nach dem Falzen des Papiers an beiden Seiten gleichlange Streifen herunterhängen und legt die ſo hergerichteten Glasſcheiben wieder in den Apparat.
Alsdann füllt man den Blechkaſten zu ½ mit Waſſer; die in das Waſſer tauchenden Papierſtreifen ziehen das Waſſer an und halten auch den auf der Oberſeite der Glasſcheiben befindlichen Teil des Filtrierpapiers ſortwährend feucht.
Wenn dieſer Teil des Filtrierpapiers hinreichend durchfeuchtet iſt, preßt man dasſelbe feſt an das Glas an, zählt 2mal 100 Körner des zu unterſuchenden Samens ab und verteilt die einen 100 Körner gleich⸗ mäßig auf die 2 Papierſcheiben der einen Hälfte, die anderen 100 Körner auf die 2 Papierſcheiben der anderen Hälfte des Apparates. In jedem Apparate können ſo bei kleineren Sämereien jedesmal 2 Proben von je 100 Körner zur Beſtimmung der Keimfähigkeit ange⸗ ſetzt werden; bei größeren Sämereien(Lupinen, Mais ec.) verteilt man die 100 bezw. 50 Körner auf die 4 Papierſcheiben und nimmt für die Doppelprobe einen zweiten Apparat.
Nach dem Bedecken des Apparates mit dem Zinkdeckel ſtellt man ihn an einen Ort, der eine konſtante Temperatur von 200 beſitzt.
Sonſtige Beſtimmungen.
Nach den von den Vorſtehern deutſcher Verſuchsſtationen ge⸗ troffenen Vereinbarungen ſoll ein Gehaltsſpielraum(Latitüde) zu gunſten des Verkäufers bis zu 5% des Gebrauchswertes als den Fehlergrenzen der Verſuche als ausreichend erachtet worden, d. h. wenn z. B. von 83,5% garantiertem Gebrauchswert nur 79,32%(alſo 4,18% weniger) gefunden werden, ſo muß ſich der Känfer, ohne Schadenerſchatz beanſpruchen zu können, zufrieden geben. Fehlt mehr, alſo etwa 6%, oder wenn ſtatt 83,5% nur 77,5% vorhanden ſind, ſo muß Vergütung eintreten und in dieſem Falle nach vielfachen Kontraktbeſtimmungen für den ganzen Fehlbetrag.
Iſt der vereinbarte Preis= 50 M für 1 Ctr. geweſen, ſo koſtet nach der Garantie eine Einheit Gebrauchswert S3= 0,597 M,
alſo ſind vom Preiſe abzuziehen 0,597 6= 3,58 M; oder wenn die zugeſtandenen 4,18% Latitüde auch in größeren Differenzfällen gelten, kann 0,507(6,00— 4,18)= 1,09 M vom vereinbarten Preiſe ab⸗ gezogen werden.
Was den Gehalt an Seide, Cuscuta,(Kleeſeide oder Flach⸗ ſeide) anbelangt, ſo ſoll ein Gehalt an Cuscuta bis zu 10 Körnern
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