iger Rat, ichen Mit 5 M.
Allgemeine Unterſuchungsmethoden.
I. Beſtimmung des Waſſers.
Zur Beſtimmung des Waſſers in feſten Subſtanzen wird eine beſtimmte Gewichtsmenge(etwa 5— 10 g Subſtanz) in Trocken⸗ gläschen(von der Form der Erlenmeyerſchen Kolben mit ſchrägen Seitenwänden, welche ſich leicht reinigen laſſen) bei 100— 105⁰ C. bis zum konſtanten Gewicht getrocknet. Die beim Trocknen erzielte Ge⸗ wichtsabnahme giebt den Waſſergehalt an.
Bei ſehr waſſerreichen Subſtanzen(Grünfutter, Rüben, Kartoffeln) empfiehlt ſich ein Vortrocknen bei 40—50° C. im Lufttrockenſchrank. Man verwendet dazu zweckmäßig von Grünfutter 2000— 3000 g und von den Wurzelgewächſen 1000— 1500 g und verfährt dann in der Weiſe, daß man das Grünfutter zu einem feinen Häckſel zerſchnitten in flachen Porzellanſchalen oder auf Hürden mit Papierunterlage in dünner Schicht ausgebreitet trocknet und ferner Rüben oder Kartoffel in dünne Scheiben zerſchnitten an einem dünnen Drahtbügel aufreiht und trocknet. Sobald die Subſtanz bröckelig und ſpröde geworden iſt, wird ſie aus dem Trockenſchrank entfernt, bleibt 2—3 Stunden an der Luft liegen, damit ſie bei gewöhnlicher Lufttemperatur wieder ſoviel Waſſer aufnimmt, als etwa beim nachherigen Mahlen aufge⸗ nommen werden könnte, wägt dann die getrocknete Maſſe und pulvert dieſelbe mit der Schrotmühle. In der gepulverten Subſtanz wird darauf das Waſſer bei 100— 105⁰˙ C. in der obigen Weiſe beſtimmt.
Aus dem bei 40— 50°C. und 100—105⁰ C. feſtgeſtellten Ge⸗ wichtsverluſt berechnet man den Waſſergehalt bezw. den Trockenſubſtanz⸗ gehalt der urſprünglichen Subſtanz in folgender Weiſe. Angenommen 4500 g der urſprünglichen Subſtanz geben nach dem Trocknen bei 40— 50° C. 600 g Rückſtand; ferner geben 10 g dieſes getrockneten Rückſtandes nach dem Trocknen bei 100— 1055 9,5 g Rückſtand. Daraus folgt, daß nach dem Trocknen bei 40—500 der Trockenſubſtanz⸗
. 100. 9,5. gehalt der Maſſe betrug TDhe= 95% oder der Waſſergehalt 5%.
Hieraus berechnet ſich in einfacher Weiſe die in dem bei 40— 500 verbleibenden Rückſtand vorhandene Menge Trockenſubſtanz nach der Gleichung: 0.95 Soh= 570 g Trockenſubſtanz;
Wolff⸗Haſelhoff, Anleitung. 4. Auflage. 1


