170 Sämereien.
Eicheln u. a. großen Samen 3 50 Körner.(Betreffs feinerer Gras⸗
ſamen und Beta ſ. jedoch weiter unten.)
Die Abzählung der für den Keimverſuch beſtimmten Samen ſoll aus einer gereinigten Mittelprobe mit größter Sorgfalt in der Weiſe geſchehen. daß unter den je 100 bezw. 50 Körnern die Zahl der großen, mittleren und kleinen, der hellen und dunklen Körner (bei Nadelhölzern ꝛc.), ſowie ſolcher verſchiedenen Reifegrades in an⸗ nähernd demſelben Verhältnis in der Keimprobe vertreten ſind, wie in der eingegangenen Geſamtprobe.
Überſchreitet die Abweichung der Einzelverſuche untereinander bei hochkeimenden Proben 10%, bei ſolchen, deren Keimfähigkeit 50% nahe liegt, 15%, ſo iſt die Keimkraftprüfung zu wiederholen.
b) Vorquellung. Eine fünfſtündige Vorquellung in reinem Waſſer wird für große Samen(Erbſen, Beta ec.) empfohlen. Dieſer Zeitraum iſt in die Keimkraftprüfungsdauer einzurechnen.
c) Keimbett. Die Art des Keimbetts iſt von geringerer Be⸗ deutung, als daß die angeſetzten Körner den wirklichen Durchſchnitts⸗ charakter der Probe darſtellen, vorausgeſetzt, daß Wärme, Feuchtigkeit und Luftzutritt gut geregelt werden. In erſter Linie wird ein ſtarkes, ſteriliſiertes Fließpapier empfohlen(z. B. Drewerhoff, Dresden, Kat.⸗Nr. 251), ferner Sand; auch Thonapparate ſind zuläſſig.
Eine zu große Feuchtigkeit des Keimbetts iſt unter allen Um⸗ ſtänden zu vermeiden. Das Fließpapier wird mit 70% der waſſer⸗ haltenden Kraft des Papiers befeuchtet und in dieſem Feuchtigkeits⸗ zuſtande thunlichſt erhalten.— Erneuerung des Keimbetts während der Prüfung nach Bedarf. Chemiſche Behandlung der Samen iſt unſtatthaft.
d) Temperatur des Keimbetts. Die Keimkraftprüfungen ſollen(womöglich in Thermoſtaten) bei konſtant 20° C. ausgeführt werden. Bei Agrostis, Aira, Alnus, Alopecurus, Baldingera, Beta, Betula, Dactylis, Daucus, Glyceria, Morus, Nicotiana, Pinus Strobus, Poa, Zea iſt dagegen eine täglich ſechsſtündige Erhöhung der Keim⸗ bettwärme auf 30⁰ C. erforderlich.
e) Beleuchtung des Keimbetts. Die Keimkraftprüfungen werden unter Ausſchluß künſtlicher Belichtung ausgeführt.
f) Zeitdauer des Keimverſuchs. Der Abſchluß des Keim⸗ verſuchs wird feſtgeſetzt: nach vollen 10 Tagen für Bohnen, Buchweizen, Cerealien, Cichorie, Dotter,
Erbſe, Kleearten, Kohlarten, Kreſſe, Kürbis, Lein, Linſen, Lupinen, Mais, Mohn, Platterbſe, Raps, Rettich, Rübſen, Senf, Sojabohne, Sonnenblume, Spörgel, Timothee, Wicke;
„ Dill, Eſparſette, Fenchel, Glanzgras, Hanf, Horn⸗ klee, Kerbel, Möhre, Raygräſer, Reſeda, Rüben⸗ knäule, Serradella, Sorgho, Tabak, Wieſenknopf (Poterium);
„ Eibiſch, Gräſer(ausgen. Ripſen⸗ und Raygräſer und Timothee), Maulbeere;
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