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Emil Wolff's Anleitung zur chemischen Untersuchung landwirtschaftlich wichtiger Stoffe : mit 17 Textabbildungen / Emil Wolff
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5. Reinheit. 9. Keimkraft. 169

Die Nachunterſuchung vonGrasgemiſchen iſt von der Kontroll⸗ Station abzulehnen und dahin zu ſtreben, daß das Angebnt ſolcher Miſchungen aus den Preiskatalogen des Samenhandels verſchwinde.

5. Reinheit.

Alsfremde Beſtandteile einer Samenprobe ſind nicht allein Spreu, Sand und fremde Samen ſelbſt ſolche von gleichem oder höherem Marktwert auszuſcheiden, ſondern auch äußerlich verletzte echte Samen und taube Scheinfrüchte, ſofern ſie unzweifelhaft als zur Keimung unfähig erkannt werden können. In Zweifelsfällen hat die Keimkraftprüfung zu entſcheiden.

Die Gewichtsmenge der einzelnen verſchiedenartigen Fremdkörper einer Probe auch taube, ſowie durch Druſch, Ritzmaſchine oder ſonſtwie verletzte Körner ſollten, ſofern ſie in beachtenswerter Menge auftreten, für ſich beſtimmt und im Unterſuchungsbericht angegeben werden. Namentlich iſt dies angezeigt für fremde Samen, welche gleichwertig oder gar wertvoller ſind, als die zu liefernde Art oder Varietät.

6. Abſolutes Gewicht.

Das abſolute Gewicht der Samen einer Probe wird entweder durch ſorgfältige Abzählung und Wägung von 2 1000 Körnern von durchſchnittlicher Beſchaffenheit(nach Größe, Farbe, Aus⸗ bildung) ermittelt oder, noch beſſer, durch Auszählung einer größeren gereinigten Mittelprobe.

7. Volumengewicht.

Die Beſtimmung des Volumgewichtes geſchieht durch mindeſtens dreimalige Wägung einer und derſelben Mittelprobe mittelſt des neueren 1 Liter⸗Apparates der Kaiſerlichen Normal⸗Eichungs⸗ Kommiſſion. Eine vorgängige Reinigung der Probe iſt nur dann auszuführen, wenn es ſich um die Wertbeſtimmung einer Sorte als ſolcher handelt.

8. Mehligkeit.

Die Prüfung von Weizen und Gerſte auf Mehligkeit bezw. Hornigkeit(Glaſigkeit) geſchieht mittelſt des Farinometers von Printz in Karlsruhe. 2 100 Körner ſind zu durchſchneiden und in 5 Mehlig⸗ keitsſtufen zu ſortieren, woraus der prozentiſche Mehligkeitsgehalt der Probe berechnet wird.

9. Keimkraft.

a) Zahl der anzukeimenden Samen. Zur Ermittelung der Keimkraft ſind anzuſetzen: im allgemeinen 3 100 Körner, von Bucheln,