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kenntniß ausgerüſtet iſt und die Zeit und Muͤhe nicht zu ſcheuen hat, die zur Bienen⸗Pflege noͤthig iſt.
§. 756. Der größere Landwirth kann, ſeiner Haupt⸗ geſchäfte wegen, ſelten ſo viel Zeit auf die Bienenzucht ver⸗ wenden, als ſie erfordert; deßhalb muß derjenige, welcher Bienenzucht treiben will, ſich aber nicht ſelbſt damit befaſſen kann, entweder zufällig einen Hausgenoſſen haben, welcher nebenbei die Bienenpflege beſorgt, oder er muß, eine gluͤck⸗ liche Localitaͤt vorausgeſetzt, die Bienenzucht ſo weit ins Große treiben, daß es ſich verlohnt, einen beſonderen ſoge⸗ nannten Bienenvater dafuͤr zu bezahlen.
§. 757. In der neueren Zeit iſt durch ausgezeichnete Bienenzuͤchter die Schädlichkeit mehrerer herkoͤmmlichen Ver⸗ fahrungsarten, die freilich leider an vielen Orten noch üb⸗ lich ſind, an's Licht geſtellt und beſſere Methoden, wie namentlich die Magazin⸗Bienenzucht, ſind dafür eingeführt worden.
Zu jenen ſchädlichen Verfahrungsarten gehört namentlich das Tödten der Bienen, um den Honig und das Wachs zu gewinnen, und das zu häufige Schwärmenlaſſen.
§. 758. Eine große Zahl guter Schriften gibt aus⸗
führliche Anleitung zum Betriebe der Bienenzucht. . Wir nennen hier einige der ausgezeichneteren: v. Ehrenfels, die Bienenzucht nach Grundſätzen ꝛc. Prag, 1829. Chriſt, Bienencatechismus, 4. Auflage, Leipzig 1820. Knauff, die Behandlung der Bienen, ihren Naturkrieben gemäß,
3. Auflage, Jena 1819.
Putſ che, neueſter Catechismus der Bienenzucht Leipzig 1829.
mI. Die Fiſcherei.
§. 759. Bei vielen Guͤtern ünden ſich fließende oder
ſtehende Gewaͤſſer, in denen ein zufaͤlliger, ungeregelter oder ein geordneter, geregelter Betrieb von Fiſcherei, eine eigent⸗ liche Fiſchzucht, mit mehr oder weniger Vortheil ſtatt findet. Jene Betriebsart nennt man die wilde, dieſe die


