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cht u zahme Fiſcherei, oder auch Teichfiſcherei, Peichnunret⸗ ſchaft. f Huu.§. 760. Die wilde Fiſcherei gehört meh i in das ct ver Gebiet der Jagd, als des landwirthſchaftlichen Gewerbes, reche weßhalb wir ſie um ſo mehr hier nicht weiter verfolgen. heftſen Die Teichfiſcherei verdient dagegen in Localitäten, wo ſich V welche Fiſchteiche befinden, oder ohne zu große Koſten anlegen laſſen, ne glih der Beachtung des Landwirths. weit in Neuerer Zeit hat die Teichfiſcherei in vielen Gegenden ehr ab⸗ een ſ⸗ genommen, indem alte Fiſchteiche durch Trockenlegung häufig eine viel höhere Benutzung gewähren, als wie durch den Fiſchertrag. Indeſ⸗ ſen iſt dieſer unter günſtigen Umſtänden, der Fläche des dafür ge⸗ zeichett widmeten Bodens nach berechnet, nicht ſelten auch ſehr belohnend, 3 hen Ver⸗ und wer es kann, dem iſt es auch nicht zu verdenken, wenn er mehr noch ün⸗ der Annehmlichkeit, als des hohen Ertrags wegen, einige Fiſchzucht en, wi betreibt. ngefäht§. 761. Die Fiſ charten, welche bei der eich⸗ fiſcherei hauptſächlich gehalten werden, ſind: Karpfen, tlih w Schleyen, Karauſchen, Barſchen, Hechte und gewinnen, Forellen. §. 762. Zu einem geregelten Betriebe der Fiſch⸗ öt ant⸗ zucht gehoͤren mehrere Teiche, nemlich Streich⸗ oder
Laichteiche, zu Erzeugung der Brut; Streckteiche, zu Erziehung der jungen Fiſche bis zu einem gewiſſen Alter;
1829 Hauptteiche, worin der aus den Streckteichen genommene Satz bis zum Verkaufe groß gezogen wird.
gemäh, Durch Zukauf des Satzes hilft man ſich in Ermangelung von Streich⸗ und Streckteichen.
9. Näheres über die Fiſcherei enthalten folgende Schriften: Pohl, das Neueſte der Fiſcherei, Leipzig 1829. v. Reider, das Ganze der Fiſcherei, Nürnberg 1824.
de odet Teichmann, die Teichfiſcherei, Leipzig 1831.
ter oder Schilling, die wilde Fiſcherei, Leipzig 1831.
e eigen⸗ V. Die Schneckenzucht.
eil ſat§. 763. Dieſer Gegenſtand verdient wenigſtens der
diſſe die Notiz wegen hier noch einer Erwaͤhnung. Es wird nemlich


