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Grütze, auch etwas gekochte, geriebene Kartoffeln. Gegen
Naͤſſe und Kaͤlte ſind die jungen Puten außerordentlich
empfindlich, weßhalb ſie ſehr ſorgfaͤltig gehalten werden müſſen.
Man giebt ihnen Anfangs auch täglich ein Pfefferkorn und ein wenig Brandwein, um ſie zu kräftigen, oder badet ſie bald nach dem Auskriechen in Brandwein.
§. 737. Sind die jungen Puten a bis 5 Wochen alt, ſo wird das Gruͤnfutter durch Brennneſſeln, Salat ꝛc. ver⸗ mehrt, Gerſtenſchroth und Kleie untergemiſcht, ſpäter giebt
man ihnen auch ganze Koͤrner. Sobald ſie voͤllig beſiedert ſind, ſchickt man ſie mit den älteren auf die Weide, wozu
man Brach⸗ und Stoppelfelder wählt, und ſtets einen eige⸗ nen Hirten haben muß.
§. 738. Gegen den Herbſt und zu Anfang des Win⸗ ters müſſen die nicht zur Zucht oder zum eigenen Gebrauche beſtimmten Puten in ſchlachtbarem Zuſtande verkauft wer⸗ den, weil ſonſt ihre Ernaͤhrung, wenn die Weide aufhört, zu theuer kömmt. Man giebt uͤber Winter Koͤrner und ge⸗ kochte Kartoffeln. Maſtung kann hnlich wie mit den Gaͤn⸗ ſen getrieben werden.
§. 739. Ob die Putenzucht mit Vortheil zu treiben ſey, hangt von der Gelegenheit zum guten Verkauf der Nach⸗ zucht, und von der Gelegenheit zum Weiden derſelben ab. Sind die Localitäten dafuͤr günſtig, dann muß man die Zucht ſo weit ins Große treiben, daß es ſich verlohnt, eine eigene Perſon zur Pflege derſelben zu halten, denn dieſe erfordert viele Aufmerkſamkeit und gedeiht, als Nebenſache betrieben, ſeellten, und uͤberdieß thun die nicht gehüteten Puten in den *nahen Feldeen großen Schaden.


