— 310—
§. 714. Will man junge Hühner aufziehen, welches am beſten im Frühjahre geſchieht; ſo muß man Acht haben, bis eine alte Henne durch Sitzenbleiben auf dem Neſte und verſchiedene Geberden, welche jede Hausfrau kennt, das
Verlangen, zu brüten, zu erkennen gibt; man gibt ihr ſo⸗
dann an einem ſtillen, nicht hellen Platze ein Neſt und legt ihr 15 bis 21 friſche Eier von guten Huͤhnern unter. Die Bruthenne muß ungeſtört gelaſſen werden, Futter und Waſſer ſetzt man ihr in die Nähe hin. Die Brutzeit dauert ge⸗ wöhnlich 21 Tage.
In Wirthſchaften, wo man Luche Puthühner Welſche) häu,
wählt man lieber eine Welſche zum Ausbrüten der Hühner, weil
dieſe beſonders brutluſtig und ausdauernd im Brüten ſind.
§. 715. Die jungen Hühnchen(Küchlein) werden An⸗ fangs mit Hirſe, Brodkrumen, Buchweitzengrütze u. dergl. gefuͤttert. Später nimmt die Henne(Glucke) die Jungen mit ſich und ſucht ihnen mit vieler Geſchaͤftigkeit Futter auf. Nach 3 bis 4 Wochen laufen und naͤhren ſich die jungen Huͤhner mit den aͤlteren. Diejenigen, welche nicht zur Zucht beſtimmt ſind, werden, wenn ſie halbwüchſig ſind, geſchlachtet oder verkauft; oder die jungen Hahnen werden durch Caſtriren zu Kapaunen gemacht, welche ſpäter gut gefüttert oder gemäſtet werden, und bekanntlich vortreffliche Braten liefern.
§. 716. In Aegypten und China hat man eigene Brut⸗ anſtalten, um mittelſt Ofenwaͤrme die Huͤhner in großer Zahl ausbruͤten zu laſſen. In London hat man ſolche Aus⸗ brütanſtalten mittelſt Duufhe bunn ttablirt Der erfor⸗ derliche Wärmegrad iſt 320 R
§. 717. Eine gewiſſe Anzahl Hühner kann ſich ohne vieles Nebenfutter auf jedem Hofe ernaͤhren. Das wohl⸗ feilſte Beifutter ſind ſodann geſottene Kartoffeln mit etwas Kleie oder leichten Koͤrnern, Unkrautgeſaͤme ꝛc.
—
de


