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§. 705. Die einzelnen Zweige der landwirthſchaftlichen Federviehzucht ſind:
1) Die Hühnerzucht.
2) Die Gaͤnſezucht.
3) Die Entenzucht.
4) Die Puthühnerzucht.
5) Die Taubenzucht.
Es gibt ziemlich viele Schriften über die Federviehzucht. Zu empfehlen ſind: 1) Von der Zucht des Federviehes ꝛc. v. Dietrichs, Leipzig 1831.— 2) Der Hühnerhof, oder dkonomiſche Benutzung des Federviehes ꝛc. Berlin, 2te Aufl. 1823.
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Erſtes Capitel. 1 Die Hühnerzucht.
§. 706. Das Huhn, gallus, bildet ein Hauptgeſchlecht unter der Ordnung, oder auch Familie, der Huͤhnervoͤgel (Gallinae, Gallinaceen); als Art jener Gattung ſteht lo⸗ dann unſer Haushuhn, gallus domesticus, da.
Wahrſcheinlich kam daſſelbe zuerſt aus den ſüdöſtlichen Ländern nach Europa.
§. 707. Das Huhn iſt der nützlichſte unſerer Haus⸗ vögel, indem es ſich großentheils auf den Hoͤfen zu ernäh⸗ ren weiß und allein ſchon durch die vielen Eier, welche es liefert, ſeine Haltung belohnt.
§. 708. Es gibt verſchiedene Hühner⸗Racen, wie das Strubhuhn, das Zwerghuhn, das ungeſchwaͤnzte Huhn (Kluthuhn) u. ſ. w. Das bei der Landwirthſchaft gewoͤhn⸗ lich vorkommende ſogenannte Bauern⸗ oder gemeine Huhn iſt in der Nützlichkeit bis jetzt noch von keinem andern über⸗ troffen worden.


