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kommen in der zweiten Generation der Kreuzung öfters auffallend viele Räckſchläge auf die Grosmütter mütterlicher Seits vor(ſ.§. 29, 30).
§. 47. Das Alter der Zuchtthiere kann nur in ſo ferne auf ſtaͤrkere oder ſchwaͤchere Vererbung von Einfluß ſeyn, als wohl im Allgemeinen anzunehmen iſt, daß junge, bereits ausgebildete kraͤftige Thiere beſſer vererben, als alte ge⸗ ſchwächte.
Damit iſt die zuweilen vorkommende Thatſache nicht in Abrede geſtellt, daß einzelne ausgezeichnete Zuchtthiere bis in ihr hohes Al⸗ ter gleich gut vererben.— Man hüte ſich doch ja in allen dieſen Dingen aus einzelnen oder ſelbſt aus häufig vorkommenden Erſcheinungen allgemeine Schlußfolgen zu ziehen, und begnüge ſich lieber ſo manche Erſcheinnngen, denen wir hier begegnen, unerklärt zu laſſen.
§. a8. Was insbeſondere das Alter betrifft, in wel⸗ chem man die nachgezogenen Thiere zuerſt ſich begatten laſ⸗ ſen ſoll, ſo darf hierbei eben ſo wenig als Grundſatz gelten, daß man die jungen Hausthiere ohne Nachtheil ſich paaren laſſen duͤrfe, ſobald ſie nur den Trieb dazu zeigen, als wie, daß ſie erſt dann zur Begattung gelaſſen werden ſollen, wenn ſie völlig ausgewachſen ſind. Denn bei der vom rei⸗ nen Naturzuſtande abweichenden Lebensweiſe, in welche un⸗ ſere Hausthiere nach und nach verſetzt worden ſind, und der großen Mannigfaltigkeit in der Ernaͤhrung und Pflege derſelben, zeigt ſich gar haͤufig der Trieb zur Begattung ſo frühe, daß nur eine ſchwaͤchere, mitunter verkrüppelte Nach⸗ zucht die Folge von der unverwehrten Befriedigung jenes Triebes ſeyn würde. Wollte man aber den völlig ausge⸗ wachſenen Zuſtand ſtets abwarten, ſo wuͤrde dieſes in den meiſten Faͤllen den bei der Viehhaltung zu erzielenden Rein⸗ ertrag mehr oder weniger beeinträchtigen. Der ſpecielle Nutzungszweck und die Körperbeſchaffenheit der junen Thiere
konnen in dieſer Hinſicht allein entſcheiden.
Beim Pferde z. B., deſſen Werth hauptſächlich davon abhängt, daß es recht kräftig wird und dieſe Kräfte möglichſt lange benutzt werden können, iſt es dem Zwecke der Haltung⸗ ganz entſprechend


