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6) In Rückſicht der Jahreszeit ſind die heißen Monathe zu vermeiden, wegen der leicht eintretenden Fäulniß und des Bran⸗ des der Impfſtellen ſowohl, als der Fliegenmaden. Im Winter wird die Inoculation nicht angerathen.
f) Auch das aus den Adern gelaſſene Blut pockiger Schafe iſt anſteckend, und kann nöthigen Falls bey Impfungen benutzt werden, wenn man kein gutartiges Impfgift bekommen könnte. Denn das Blut von einem Schafe, welches bösartige Pocken hat,
dürfen nicht in die Nähe, viel weniger in Berührung mit unge— impften Schafen kommen.
6) Die geimpften Thiere dürfen ſelbſt mit den zu impfenden während der Operation in keine Berührung geſetzt werden. Die Vorſicht ſoll ſo weit getrieben werden, daß die Perſonen, welche impfen, ſich gegen den Wind und die zu impfenden Thiere in dieſer Richtung ſtellen.
7) Je geſchwinder das Geſchäft vollendet werden kann, deſto weniger iſt die Anſteckung von den natürlichen Blattern zu be⸗ fürchten. Man muß trachten, wenigſtens in einem Tage damit fer⸗ tig zu werden. Selbſt früher geimpfte Individuen dürfen nicht mit friſch geimpften, wegen der Gefahr der Anſteckung, zuſammen gelaſſen werden.
38) Es iſt gut, daß, ſo lange die Kriſis dieſer Krankheit, welche dieſe Operation veranlaßt, nicht vorüber iſt, die Impflinge in freyer Luft gehalten werden, indem die Ausdünſtung geimpfter Thiere den Ausbruch natürlicher Blattern nach ſich ziehen kann.
9) Schließlich pflegt man vor der Impfung 3— 4 pr. Ct. vor⸗ zuimpfen, damit, wenn das Blatterngift zeitig iſt, von dieſen die übrige Herde geimpft werden kann. Bey der Operation muß mit der Lanzette die Haut nur ſehr vorſichtig geritzt werden, daß ja kein Blut fließe, wodurch nicht allein, wenn die Materie fängt, eine ſehr gefährliche Entzündung erfolgen, ſondern die Impf⸗Ma⸗ terie auch zufällig unwirkſam gemacht werden könnte.
Hat der Impfſtoff gefangen, und iſt die erkünſtelte Krankheit überſtanden, ſo hat das Thier von dieſer Krankheit nichts mehr
zu befürchten. 8*


