Teil eines Werkes 
Erster Theil (1802)
Entstehung
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vielmehr für. erwünſcht halten, als darauf zu bald eine vielleicht nicht dauernde Mehreinnahme gründen wollen. Grundſaß ſey es, die Ertragsanſc<hläge, nah welchen der Pachtzins beſtimmt wird, nicht unmäßig anzuſpannen, noch weniger die Domainenpertinenzien (ſeltne Fälle ausgenommen) meiſtbietend zu verpach- fen; vielmehr iſt daran zu denfen, daß die Quellen der öffentlichen Cinfünftie naghaltig ſeyn, und offen erhalfen werden müſſen. Dies iſt aber: in&äſicht der Domainen eines ſo: bedeutenden Einnahmezweigs durchaus nichl zu erreichen, wenn ſie aus irgend einer Urſache zu ſehr'angegriffen werden, welches hinwie- derum unausbleiblich iſt,.ivwenn die Pächter ſo geſestſind, daß ſie mit der größten. Anſtrengung, und unter den günſtigſten Umſtänden nur einigen Färglihen Gewinn macen fönnen, bei einigen Unglücsfällen aber ſich mi<t'-mehr zu-halten im Gtande ſind. Der wichtige Zwe. ver nachhaltigen. Gicherheit der Domainen- Res venuyen Fann nur durc'eine günſtige und ausfömme

lime Lage der Pächter gewiß erreicht werden. Go

-Jange dieſer" ZweE nicht gefährdet wird, mag man,

wie billig, den höchſtmöglichen Ertrag aus den Do- maineh zu ziehen ſuchen, und Fein verſländiger und billiger Pächter wird. dagegen etwas einwenden, noh ſim! darüber beklagen können, wenn. auch an denen ſogar blos dur<'ſeine! Induſtrie und Auslage bewürkten Berbeſſerungen der: Berpächter in der Folge dur< mäßis g2 Erhöhung des Pachkzinſes von Zeit zu Zeit, Theilnah- me. verlangt." Aber die Finanzverwaltung muß, wie geſagt, dafür ſorgem,daß dieſe Theilnahme möglich

bleibt; nahme und U' Gsiſt/ Gtaot ! indie? permeht Domain eines vr wenigſt!! gebote, niht gethary Epecu! zunehr ſeltentin bei der| geisum); liche Rer ſehen, Die, ſentlichen haften J

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