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Sten Febr. 1819 zu erkennen geben, daß die Steuer nach der Produktions⸗Fähigkeit der Apparate aus⸗ gemittelt und berechnet werden soll. Diesem nach kann eine Uebertreibung der Brennerei keinen we⸗ sentlichen Vortheil gewähren, indem der schnellere Abtrieb durch die immerwährende Kontrolle und Maischnotizen sehr bald ausgemittelt und hiernach die Steuer berechnet werden kann. Man muß daher unter diesen Umständen hauptsächlich auf Holzersparung und Veredelung des Fabrikats selbst Rücksicht nehmen.
Ich habe mich daher seit einer Reihe von Jahren mit Versuchen aller Art in diesem so wich⸗ tigen Erwerbzweig beschäftigt, und da ich in dieser Zeit oft genug Gelegenheit hatte, fast alle neu er⸗ fundenen Brenn⸗Apparate kennen zu lernen und ihre Produkte zu prüfen, so habe ich die sichere Ueberzeugung erhalten: daß der Spiritus, sei es aus Getreide oder aus Früchten, nie so rein und vollständig entwickelt werden kann, als wenn er zuvor den ersten Prozeß des Lutters überstanden hat, und dieser Lutter durch eine neue Auflöͤsung


