2 hat wohl, seit Einführung der Gewerbefreiheit, in Geschäft mehr Aufsehn erregt und Verände⸗ ungen erlitten, als die Branntweinbrennerei. Indem die Steuer des Branntweins, als eine der größten Staats⸗Einnahmen durch den Blasen⸗ zins erhoben werden soll,[wodurch eigentlich die Zeit versteuert wird,] sind so mancherlei neue Brenn— Apparate erfunden worden, durch welche zwar die Fabrikation des Branntweins schneller betrieben wer⸗ den kann, jedoch in der Vielheit und reinen Aus⸗ beute so wenig, als in der Feinheit und dem Wohl⸗ geschmack des Fabrikats, etwas gewonnen wor— den ist. Unsere hohen Staatsbehörden sind gerecht ge— nug, wenn sie gleich im ersten§. des Gesetzes vom A 2
Druckschrift
Abbildung und Beschreibung eines neu erfundenen, einfachen und wenig kostspieligen Brenn- und Destillir Apparats : durch welchen mit geringer Holz- oder Torffeuerung sogleich der reinste, völlig fuselfreie Spiritus und Branntwein gezogen wird und zugleich nicht nur das Maischwasser geschafft, und die Kartoffeln, sowohl zur Brennerei als zur ganzen Wirthschaft, ohne das Geschäft im mindesten zu stören, gekocht, sondern auch durch Dämpfe mehrere Zimmer erheitzt werden können, und überdies noch aus dem Nachlauf vorzüglich guter Essig zu gewinnen ist / von Ph. Just. Christoph Reitz
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