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ihg, go Man hat die Assekurazion der Gebände gegen Feuer— M I 1 x schaden als eine der Menschheit wohlthätige Erfindung mit Grundip Recht gepriesen, denn durch sie sind Gebäude erst ein wirk— licher, reeller, solider Theil des Nazionalvermögens, durch leich unn sie ist erst denselben der Karakter eines dauernden Werths aufgedrückt worden. Grundapn Aber das, was einen noch wesentlicheren Theil des Na— en, unuy gy/ zionalvermögens ausmacht, das Grundeigenthum, hat mindpp ain man den Launen des Zufalls überlassen. Zwar ist es, seiner the zu shhn, Natur noch, minder zerstörbar als Gebäude; aber doch bedarf zu entrien es öffentlichen Schuz gegen das Unglück, das im Wechsel des pindlfof, Ri Peeises der Münzmetalle, als des Welt-Ktemometers, uktifen Uft liegt. Wir haben oft das Grundeigenthum plözlich bis zur ihelh un Hälfte seines vorherigen Preises sinken, und dann viele Familien, mit dem Bettelstabe in der Hand, aus dem e Iuh Eigenthume vertreiben sehen, das kurz vorher sie im Wohl— 5
stande nährte.
Die Vortheile des zweyten Zwecks sind vorhin aus— führlich zergliedert worden.
Beyde Zwecke werden durch die Mobilisirung des Grund—⸗ eigenthums erreicht und der einfachste Weg hiezu ist: die Er⸗ richtung einer allgemeinen Nazional-Hypothekenbank.
Die Idee mag vielleicht kühn scheinen: doch ist sie ein⸗ fach und natürlich.
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257 50 Mehrere Schriftsteller scheinen dieß geahnet und nicht zinm den Muth gehabt zu haben, es klar auszusprechen D. fnist, Wsen mindat d*) Z. B. Justi, in der Samml. seiner Politisch. und Finanz⸗ zihm, u Schriften. zr B. S. 10ß. ö 120 Ru 6 Molitor, in der angezogenen Abhandlung.
. K Struensee, in den Abhandl. über wichtige Gegensiande le Hilh der Staatswirthschaft. 1. B. S. 59.
Zweyter Band. 30 tTPTTTssTêCZ!C!ÿZÿ᷑ͥ̊STCTCTFTPTCTC;F T TFTFTETETETECECEEE


