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kaufe, oft nur mit einem einzelnen Liebhaber unterhandelt wird. ö
Aber es ist nicht weniger richtig. Der Grund davon liegt darin: Bey dem freywilligen Verkaufe erwar— tet der Verkäufer den Liebhaber, er wählt also den Zeit— punkt und den Mann, der das Grundstück zu besizen wünscht; der Kaufsliebhaber berechnet freylich den Preis, den er bietet, nicht einzig nach dem positifen und verglichenen Werthe, er bringt auch den Drang des Besizers in Anschlag, das Grundstück verkaufen zu müssen. Er sucht also von seinen Gütern so wenig als möglich hinzugeben, und dagegen so viel als möglich zu erhalten. Bey dem offentlichen Verkaufe ist der Zwang erklart, und dieß überwiegt die Vortheile der Konkurrenz. Jeder hofft die Waäre um den möglichst niedern Preis zu erhalten, weil erklärt ist, daß sie veräußert werden muß, und daß sie we— nigstens um den, obigen Grundsäzen gemäß, unter dem verglichenen Werthe bleibenden Schäz ungs preis abgegeben
wird. Auch ist bey öffentlichen Steigerungen von Grund—⸗
eigenthum gewöhnlich die Konkurrenz nicht groß. Das Mit— leid mit dem Unglücke des Besizers und seiner Familie, die natürliche Abneigung, sich ohne dringende Noth und ohne beträchtlichen Gewinn den Haß, vielleicht selbst die Verfol— gung des Besizers oder seiner Verwandten und Freunde zuzu— ziehen, und endlich eine geheime Empfindung von der nur scheinbaren Gerechtigkeit der Maasregel selbst vermindern
jene Konkurrenz.
N ) Einem Grundeigenthümer wurde vor wenigen Jahten nicht im gesezlichen Wege sein Landgut Schulden wegen öffentlich feil geboten. Es lag am Ufer des Boden-Sees, in der reizendsien
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