Teil eines Werkes 
2 (1806) Die Nazional-Oekonomie. 2
Entstehung
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Um über das bisherige hypothekarische Kreditsystem der mehresten Europaischen Staaten ins Klare zu kommen, müs sen wir den Hypothekvertrag zergliedern.

Der Grundeigenthümer empfängt lebe ndiges Kapital, gewöhnlich Münze, verspricht, sie früher oder später zu rück zu zahlen, und räumt dagegen dem Besizer des leben digen Kapitals auf jeden Fall das Recht ein, wenn er es ihm nicht zu der übereingekommenen Zeit zurückgiebt, sich in den Besiz dieses Grundeigenthums zu sezen.

Dieser Vertrag sezt nothwendig voraus, daß der Grund eigenthümer jenes lebendige Kapital nicht besizt, also be darf. Denn wozu würde er es sonst entnehmen?

Ein Vertrag, welchem nicht bey beyden Theilen die bestimmte Möglichkeit der Erfüllung zum Grunde liegt, ist ein durchaus widersinniger und fehlerhafter Vertrag, und doch ist dieß bey dem Hypothekenvertrag größtentheils der Fall.

Zu jener Rückgabe des lebendigen Kapitals existiren nun die Mittel für den Entnehmer, entweder in Ersparnissen aus dem Ertrage des Grundeigenthums, oder in anderem Ver mögen, das er aber zur Zeit des Entnehmens noch nicht besizt oder nicht erheben kann, oder in einem neuen Kapitale von einem andern Darleiher.

Der erste Fall ist wohl an sich seltener, und die Aus sicht dzu, welche der Grundeigenthümer bey der Aufnahme

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Lage. um die Hälfte seines Erkaufspreises sollte es zuge⸗ schlagen werden Aber den unglücklichen Eigenthümer hatte die Idee des Verlusts seines bandsizes wahnsinnig gemacht. Er lag an Ketten. Ich bebte zurück! Und welches fühlende Gemüth nicht mit mir?