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hangt,) durch Kulturvernachläßigung u. s. w. weit getriebe— nes Sinken des Preises des Grundeigenthums hervor— bringen kann. ö
Der erste, der direkte, der wichtigste Zweck des hypothekarischen Kreditsystems sollte der Schuz des Grund— eigenthums seyn; statt dessen hat man den Schuz des Kapi— talvorraths in der Benachtheiligung des Grundeigent thums gesucht. Dieser einzige Schuz, den die Gesezgebung bisher dem Darleiher gewährte, bestund naämlich in der mäßigen Schäzung des Grundeigenthums. Diese Schäzung geschieht weder nach dem positifen, noch nach dem
verglichenen Werthe, sie geschieht nach dem Preise, und zu
dem Zweck, zu dem sie geschieht, muß sie nach dem Preise geschehen, denn sie enthält die stillschweigende Vor-⸗ aussezung einer Veränderung des Besizes, der Schä— zer nimmt nämlich stets die Veränderung des Besizes (I. B. 3. 50. S. 50.) zur Basis seiner Würdigung, also die Voraussezung: daß der schuldende Grundeigenthümer das Darlehn nicht zurückbezahlen werde, daß also das Grund— eigenthum werde veräußert werden müssen, und zwar, wie dieß bey jedem gezwungenen Verkaufe gewöhnlich der Fall ist, unter seinem verglichenen Werthe. Offen⸗ bar ist dieser Schuz des Kapitalisten aus dem Nachtheile des Grundeigenthümers geschöpft.
Die Schäzung des Grundeigenthums unter seinem verglichenen Werth, muß nothwendig in den Augen aller an⸗ dern Staatsbürger die Vermögensmasse des Grund⸗ eigenthümers vermindern. Dieß ist ein wesentlicher Nachtheil. Der Werth aller Dinge in Rücksicht der Be— ziehung auf andre ist an sich ideal; der wirkliche
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