Teil eines Werkes 
5 (1824) Practisches (europäisches) Völkerrecht, Diplomatie und Staatspraxis / dargest. von Karl Heinrich Ludwig Pölitz
Entstehung
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oder Anteisenz eln. Mft . hj 1811.

III. Sta a t dp r a i.

1. Vorbereitende Begriffe.

So gewiß kein Staatsmann und Diplomat der theoretischen Kenntnisse ermängeln darf, die zur gründlichen, gewissenhaften und erschöpfenden Be treibung der Staatsgeschäfte gehören, wenn er nicht durch Unkunde und Oberflächlichkeit seinem Staate, seiner Amtswürde und seiner personlichen Ehre scha den will; so nöthig ist es doch, daß er frühzeitig mit der Aneignung der nöthigen theoretischen Kenntnisse eine vorbereitende Uebung in der Staats prapis verbinde.

Von der andern Seite reicht aber auch die bloße Routine in der Praxis keinesweges hin, den künftigen Geschäfts und Staatsmann zu seinem Wirkungskreise gehörig vorzubereiten, weil ohne theoretische Kenntniß nicht blos die Gründlichkeit bei Betreibung des Staatsdienstes, sondern auch die Uebersicht über den innern nothwendigen Zusammen⸗ hang aller einzelnen Theile der Staatsgeschäfte fehlt, die nur durch die Verbindung der Theorie mit der Praxis gewonnen werden kann.

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