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Diplomatie.
Maasregeln und Entschlüsse zu fassen, um drohenden Gefahren und widrigen Ereignissen zuvorzukommen. — Seine eigene Persönlichkeit mache er nie zur Staatssache, sobald er nicht in seiner diplomatischen Würde gekränkt und in seinen Rechten beeinträchtigt worden ist. Hauptsächlich unterscheide er in seinen Berichten genau zwischen dem, was thatsachlich, und dem, was zweifelhaft ist.
Bei den weit verbreiteten Verbindungen, beson— ders der großen Mächte, mit allen übrigen Staaten, muß der im Auslande angestellte Diplomat mit den
übrigen Diplomaten seines Hofes in andern Staaten
in einer ununterbrochenen gegenseitigen Mittheilung stehen, weil mehrere Staatsinteressen, die sich auf das Ausland beziehen, durchaus nur durch die gemeinschaft⸗ liche Berathung und Mitwirkung der im Auslande angestellten Diplomaten, nach ihrer politischen Be— deutung berücksicht ist und befriedigt werden können.
de Callières, de la manière de néêgocier avec les Souverains. à Paris, 1716. 6.— N. E. 2 T. à Londres, 1750. 8.— Uebersetzt ins Englische, Italienische und Teutsche.
ecquet, deé l'art de négocier avec les Souve-
rains. à Paris, 1737. 6.— à la Haye, 1738. 6.
Abbé de Mably, principes des néêgociations, a la Haye, 1757. g.(bildet auch, von der dritten Auf— lage des Werkes an, die Einleitung zu seinem droit public de IEurope.)— Teutsch: des Abts von Mably Grundsätze der Staatsunterhandlungen. Kopen— hagen u. Leipz. 1759. 8. ů
Die politische Unterhandlungskunst, oder Anweisung, mit Fürsten und Republiken zu unterhandeln. Aufgestellt von dem Staatsmanne in der Einsamkeit. Lpz. 1811. 8.
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