Teil eines Werkes 
5 (1824) Practisches (europäisches) Völkerrecht, Diplomatie und Staatspraxis / dargest. von Karl Heinrich Ludwig Pölitz
Entstehung
Einzelbild herunterladen

322

Diplomatie.

Maasregeln und Entschlüsse zu fassen, um drohenden Gefahren und widrigen Ereignissen zuvorzukommen. Seine eigene Persönlichkeit mache er nie zur Staatssache, sobald er nicht in seiner diplomatischen Würde gekränkt und in seinen Rechten beeinträchtigt worden ist. Hauptsächlich unterscheide er in seinen Berichten genau zwischen dem, was thatsachlich, und dem, was zweifelhaft ist.

Bei den weit verbreiteten Verbindungen, beson ders der großen Mächte, mit allen übrigen Staaten, muß der im Auslande angestellte Diplomat mit den

übrigen Diplomaten seines Hofes in andern Staaten

in einer ununterbrochenen gegenseitigen Mittheilung stehen, weil mehrere Staatsinteressen, die sich auf das Ausland beziehen, durchaus nur durch die gemeinschaft⸗ liche Berathung und Mitwirkung der im Auslande angestellten Diplomaten, nach ihrer politischen Be deutung berücksicht ist und befriedigt werden können.

de Callières, de la manière de néêgocier avec les Souverains. à Paris, 1716. 6. N. E. 2 T. à Londres, 1750. 8. Uebersetzt ins Englische, Italienische und Teutsche.

ecquet, deé l'art de négocier avec les Souve-

rains. à Paris, 1737. 6. à la Haye, 1738. 6.

Abbé de Mably, principes des néêgociations, a la Haye, 1757. g.(bildet auch, von der dritten Auf lage des Werkes an, die Einleitung zu seinem droit public de IEurope.) Teutsch: des Abts von Mably Grundsätze der Staatsunterhandlungen. Kopen hagen u. Leipz. 1759. 8. ů

Die politische Unterhandlungskunst, oder Anweisung, mit Fürsten und Republiken zu unterhandeln. Aufgestellt von dem Staatsmanne in der Einsamkeit. Lpz. 1811. 8.

.]ͥʃ².?&;

Se

V

90

theotet Krdlice tlebung! durch Un stiner An den nil der Miig lihe vortl raxis u

Haureshe Behlibun Uhascht hugelk Wun der 0