Teil eines Werkes 
5 (1824) Practisches (europäisches) Völkerrecht, Diplomatie und Staatspraxis / dargest. von Karl Heinrich Ludwig Pölitz
Entstehung
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320 Diplomatie.

Personen sichern, mit welchen er die Unterhandlung zu führen hat. ö

Zugleich ist es seine Pflicht, die Plane und Entwürfe zu entdecken, die gegen das Interesse sei⸗ nes Fürsten und Staates im Auslande beabsichtigt werden könnten, sey es von den Agenten des auswär⸗ tigen Staates selbst, oder von den diplomatischen Agenten dritter Mächte. Denn je frühzeitiger solche Entwürfe entdeckt und, bevor sie zur Reife kommen, hintertrieben und vereitelt werden; desto größer ist das Verdienst, das sich der Diplomat um sein Vater⸗ land erwirbt.

Auf ähnliche Weise wird nicht selten ein gewand ter Diplomat, als geheime Mittelsperson und Unter händler zwischen zweien auswärtigen Staaten, un mittelbare Nachtheile für sie, und mittelbare für'sei⸗ nen eignen Staat im Keime zu vernichten wissen, ohne daß öffentlich der Schein einer personlichen Ein⸗ mischung in fremde Angelegenheiten auf ihn falle.

Niicht selten vermag er auch große, von seiner Regierung beabsichtigte, Ereignisse für die Zukunft vorzubereiten(z. B. Bündnisse einzuleiten, oder be stehende Bündnisse zu trennen; Rüstungen, Subsi⸗ dien u. s. w. zu einem künftigen Kriege im Voraus zu veranstalten ꝛc.).

Bei der Betreibung der Unterhandlungen mit den diplomatischen Agenten des Ausländes wird er sich eben so des Stolzes und der Anmaßung, ge schweige der Drohungen, wie der Schmeichelei und Verlegenheit enthalten. Er lasse sich nicht in Auf⸗

wallung und Hitze bringen, welche so leicht die an vertrauten Geheimnisse verräth, oder doch errathen läßt, selbst wenn es darauf angelegt werden sollte, weil in der Regel der ruhi ge Unterhändler, persön

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