Teil eines Werkes 
5 (1824) Practisches (europäisches) Völkerrecht, Diplomatie und Staatspraxis / dargest. von Karl Heinrich Ludwig Pölitz
Entstehung
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Practisches Völkerrecht.

kehre der europäischen und amerikanischen Reiche und Staaten seit den drei letzten Jahrhunderten vorgekom⸗ menen Verträgen und politischen Vorgängen. Noch genauer und richtiger würde diese Wissenschaft das practische Staatenrecht, als präctisches Völ kerrecht, genannt werden, weil es nicht von den Völ⸗ kern selbst geübt wird, wie man diese im philo⸗ sophischen Sinne nimmt, sondern von den Regie⸗ rungen der im europäischen und amerika⸗ nischen Staatensysteme bestehenden Reiche und Staaten. Da aber der Sprachgebrauch, seit dem Entstehen dieser Wissenschaft, für den Ausdruck Völkerrecht entschieden hat(eine Folge der bis auf Moser fortdauernden Vermischung des practi⸗ schen und des philosophischen Völkerrechts); so dürfte die Einführung der allerdings richtigern Benennung: practisches Staatenrecht leicht Mißverständ⸗ nisse und Verwechselungen veranlassen.

Was aber die allgemeinen Grundsätze und poli schen Formen betrifft, welche man seit den drei letzten Jahrhunderten allmählig bei den gegenseitigen Ver bindungen und Verhandlungen der europäischen Reiche und Staaten annahm und befolgte; so hat man dieselben entweder feierlich in Verträgen aner kannt, und auf diese Verträge weiter fortgebaut; oder man hat über jene Grundsätze und Formen still⸗ schweigend sich vereiniget, so daß über deren An⸗ wendung und Beibehaltung die Gewohnheit und das Herkommen bei den europäischen Völkern und Staaten bis jetzt entschieden haben; oder man hat endlich, nach der Analogie der bisher anerkannten Grundsätze und der durch Gewohnheit und Herkom men stillschweigend befolgten und gegenseitig zuge⸗ standenen politischen Mäximen, ähnliche neue