6 Geschichte des europäischen Staatensystems ꝛc.
2.
Begriff der Geschichte des europäischen Staatensystems aus dem Standpuncte der Politik.
Unter einem Staaten syste me überhaupt ver— stehen wir die bleibende Verbindung und Wechselwir⸗ kung(nicht immer den förmlichen vertragsmäßigen Verein) mehrerer selbstständiger, d. h. politisch glei⸗ cher und von einander unabhängiger Staaten und Reiche, als nothwendige Folge der gleichmäßigen geistigen, religiösen und bürgerlichen Entwickelung, Bildung und Reife der Völker, welche zu diesen Staaten und Reichen gehören. Denn sobald wir genauer zwischen Volk und Staat?) unterscheiden, finden wir, daß die Ankündigung des politischen Lebens der Staaten und Reiche auf der Entwickelung und Kraft des innern Lebens der Völker beruht, weil mit der Lebenskraft der Völker nothwendig auch die politi— sche Kraft der Staaten und Reiche steigt und sinkt, so daß, in diesem höhern Sinne, der Begriff des Staates zunächst die rechtliche Form der Ankündigung des innern und äußern Lebens eines Volkes bezeichnet, weil kein Staat ohne ein Volk gedacht werden kann, das innerhalb des Staates zu einem rechtlichen selbst— ständigen Ganzen nach Verfassung, Verwältung und Regierung verbunden ist.
Unter dem europäischen Staatensysteme denken wir die Verbindung und Wechselwirkung aller
*) Dies ist im ersten Theile in der systematischen Be— handlung des philosophischen Völkerrechts, so wie des Staats⸗ und Staatenrechts ge⸗
schehen, worauf hier verwiesen werden muß.
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