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Einleitung. 7
einander an Selbstständigkeit und Civilisation ähn⸗ lichen und verwandten europäischen Staaten und Reiche, mit Einschluß der aus den Kolonieen der Europäer in Amerika hervorgegangenen selbstständi— gen Staaten. Die Idee eines Staatensystems konnte daher auf die Thatsachen der neuern Geschichte Euro— pa's nur von der Zeit an übergetragen werden, wo, als nothwendige Folge einer gleichmäßigen Civili— sation, die europäischen Staaten und Reiche in leb⸗ haftere und bleibende gegenseitige Verbindungen und Wechselwirkungen traten, welche erst— und damals zunächst nur auf die westlichen und südlichen Staaten Europa's beschränkt— gegen das Ende des funfzehn⸗ ten Jahrhunderts begannen, dann aber allmählig über den ganzen Erdtheil sich verbreiteten.
Aus dem Standpunete der Politik wird die Geschichte des europäischen Staatensystems gefaßt, sobald bei der Darstellung desselben zunächst die Ent⸗ wickelung, Fortbildung, oder das Sinken des in⸗ nern und äußern Lebens der einzelnen Staaten und Reiche(Th. 1, Staatskunst,§. 2, S. 322 ff.) berücksichtigt, und der Zusammenhang dieses in⸗ nern und äußern Lebens bei der Gesammtankün⸗ digung der einzelnen Staaten und Reiche in der
Nitte des europäischen Staatensystems vergegenwär— tigt wird. Denn obgleich die Geschichte des europäi— schen Staatensystems zunächst die Ankündigung des außern politischen Lebens aller in Verbindung und Wechselwirkung stehenden Staaten und Reiche dar— stellt(so wie z. B. die philosophische Rechtslehre, im Gegensatze der Pflichtenlehre, zunächst die Ver⸗ bindung und Wechselwirkung der rechtlich verbunde— nen Individuen in ihrem äußern freien Wirkungs⸗ kreise enthält, obgleich dieser außere freie Wirkungs—


