SIS———
vIII Vorrede. ö ö ö its In allen diesen Beziehungen muß daher die alcht Geschichte des europäischen Staatensystems als die 1 Grundlage der gesammten übrigen geschichtlichen 4 1 Staatswissenschaften erscheinen, welche im vierten m ö Theile des Werkes behandelt werden sollen, so daß 1½ dieser vierte Theil die Uebersicht über die Staaten— 0 kunde, das positive europäische Staats— ntlte recht, das practische europäische Völker— sudiß, recht, die Diplomatie und die Lehre von den 100 Staatsgeschäften enthalten wird.— afhn Was aber die Behandlung der Geschichte fuith in des europäischen Staatensystems in dem vorliegenden Llnien Bande betrifft; so fühle ich sehr gut, wie schwierig*fim a die Aufgabe war, nach einem Meister, wie Hee— luletten ren in seinem Handbuche der Geschichte des sin H— europäischen Staatensystems, dieselbe Wis— di⸗ senschaft und zwar aus einem andern Gesichtspuncte hurxsh zu behandeln. Dies habe ich theils in Hinsicht des uncte de Planes und der Anordnung, theils in Hinsicht der I Ausführung versucht. Ich habe im Ganzen eine von ur clan Heeren verschiedene Eintheilung in Zeiträume und re hyft Zeitabschnitte aufgestellt; ich habe durchgehends alle Rscht wichtige Urkunden und Verträge in den Quel⸗ Hethttätz lensammlungen nachgewiesen, wo sie sich befin— nimn in den; ich habe die Darstellung— nach der Berech— Ronn nung des Ganzen auf den gemeinschaftlichen uh
*


